Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen– nachfolgend „AGB“ genannt – gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte der Adactus GmbH & Co KG – Eiffestraße 462– 20537 Hamburg (nachfolgend „Adactus“ genannt), mit Ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

(2) Die AGB geltennur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§14 BGB), oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder über ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen verfügt.

(3) Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge zur Erbringung von Vertriebs- und Marketingdienstleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

(4) Unsere AGB gelten ausschließlich. Für abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeber und sind nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir davon ausgehend, dass der Auftraggeber in Kenntnis der AGB ist, die Leistungserbringung an ihm vorbehaltlos ausführen.

(5) Im Einzelfallgetroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung durch Adactus maßgebend und zwingend erforderlich.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(7) Hinweiseauf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Dokumentationen (z.B. Strategie- papiere, Empfehlungen, etc.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Dienstleistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen oder abzulehnen.

(3) Die Annahme unseres Angebotes oder die Bestellung unserer Dienstleistung durch den Auftraggeber kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der Marketing- und/oder Vertriebsdienstleistung an den Auftraggeber erklärt werden. Im Falle einer nicht konkretisierten Beauftragung durch den Auftraggeber, sind wir nur berechtigt, belegbare Arbeitsleistungen in Rechnung zu stellen.

(4) Der Vertrag kommt durch Bezahlung einer durch uns an den Auftraggeber gestellten Rechnung zustande.

§ 3 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 6 Monate nach Auftragserteilung/ Bestellung.

(2) Nach Ablauf von 6 Monaten verlängert sich die Vertragslaufzeitum weitere 6 Monate, ohne dass es der erneuten Beauftragung bedarf.

(3) Der Vertrag kann nach Ablauf von 3 Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(5) JedeArtderKündigungbedarfderSchriftform.

§ 4 Preise, Provisionen, Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Tagessätze, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Aktuell beträgt unser Tagessatz 998,00 Euro.

(2) Ist nichts anderes vereinbart, so sind in unseren Tagessätzen sämtliche Reisekosten, Spesen, etc. bereits enthalten.

(3) Es gilt die in de rAuftragsbestätigung/Bestellung vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig.

(4) Der Auftraggeber kommt allein durch Mahnung der ADACTUS oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung nach kalendarischem Rhythmus bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

(5) Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, so hat die ADACTUS einen Provisionsanspruch i.H.v. 10 % der durch die ADACTUS für den Auftraggeber generierten Umsätze bei den durch die ADACTUS gewonnenen und/oder betreuten Kunden. Dieser Anspruch endet nicht mit der Beendigung des Hauptvertrages und stellt einen gesonderten Anspruch dar.

(6) Der Provisionsanspruch der ADACTUS gegenüber dem Auftraggeber besteht, solange der Auftraggeber mit von ADACTUS gewonnen Kunden, Umsätze erzielt.

(7) Nach Beendigung des Hauptvertrages zwischen Auftraggeber und ADACTUS besteht der Provisionsanspruch von ADACTUS solange weiter, bis zwischen der letzter Beauftragung des Kunden an den Auftraggeber und einer Wiederbeauftragung des Kunden an den Auftraggeber nicht mindestens 12 Monate vergangen sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Nachfragen von ADACTUS die Beziehung zu den jeweiligen Kunden offenzulegen.

(8) Mit Ablauf der vorstehende nZahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Tagessatz ist während des Verzugs zum jeweils gesetzlich geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(9) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs-oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren und Arbeitsergebnissen vor.

§ 6 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir–gleichaus welchem Rechtsgrund– bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Eine Haftung für leichte oder einfacheFahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar sind. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Die sich aus Abs.3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Dasselbe gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, die nicht ine inem Mangel besteht, kann der Käufer nur dann zurücktreten oder kündigen, wenn wir dazu verpflichtet sind, die Pflichtverletzung zu vertreten. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 7 Verjährung

(1) Abweichend von §438 Abs.1Nr.3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 8 Geheimhaltung und Datenschutz

(1) Die Adactus verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Leistungen von der Adactus unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Adactus und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Durch diese AGB werden alle unsere früheren Geschäftsbedingungen ungültig.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel. Die erforderliche Schriftform kann auch durch die Übermittlung per
Telefax oder elektronischer Medien erfolgen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber
einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand 01.01.2021